Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-08-18, 6 L 684/22

6 L 684/22Verwaltungsgericht18.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 6 L 684/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-18

Aktenzeichen: 6 L 684/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0818.6L684.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin M. , E. , wird abgelehnt.

  1. Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

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