Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-07-28, 8 L 359/22.A

8 L 359/22.AVerwaltungsgericht28.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 8 L 359/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-28

Aktenzeichen: 8 L 359/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0728.8L359.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 8 K 1310/22.A geführten Klage gegen die in Ziffer 3. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. März 2022 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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