Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-06-02, 7 K 1755/20

7 K 1755/20Verwaltungsgericht02.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 7 K 1755/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-02

Aktenzeichen: 7 K 1755/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0602.7K1755.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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