Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-04-26, 4 K 35/20

4 K 35/20Verwaltungsgericht26.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 4 K 35/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-26

Aktenzeichen: 4 K 35/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0426.4K35.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung insoweit gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags leistet.

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