Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-04-11, 9 L 228/22

9 L 228/22Verwaltungsgericht11.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 9 L 228/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-11

Aktenzeichen: 9 L 228/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0411.9L228.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin aus der Zentralen Unterkunftseinrichtung (ZUE) X. einer Gemeinde zuzuweisen. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
    1. Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, je zur Hälfte.

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