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10 L 125/22.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-03-16, 10 L 125/22.A
10 L 125/22.AVerwaltungsgericht16.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-16
Aktenzeichen: 10 L 125/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0316.10L125.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 10 K 662/22.A geführten Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. Januar 2022 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.
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