Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-03-16, 10 L 125/22.A

10 L 125/22.AVerwaltungsgericht16.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 10 L 125/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-16

Aktenzeichen: 10 L 125/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0316.10L125.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 10 K 662/22.A geführten Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. Januar 2022 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

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