Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-03-10, 9 L 223/22

9 L 223/22Verwaltungsgericht10.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 9 L 223/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-10

Aktenzeichen: 9 L 223/22

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0310.9L223.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der beim beschließenden Gericht anhängigen Klage 9 K 830/22 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Landesamts für Finanzen vom 3. November 2021 betreffend die Kontoguthaben des Antragstellers bei der Sparkasse T. wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

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