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2 L 844/21•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-02-01, 2 L 844/21
2 L 844/21Verwaltungsgericht01.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 2 L 844/21
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0201.2L844.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 2712/20 geführten Klage gegen die Zurruhesetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 7. September 2020 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
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