Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-01-25, 7 L 1167/21

7 L 1167/21Verwaltungsgericht25.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 7 L 1167/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-25

Aktenzeichen: 7 L 1167/21

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0125.7L1167.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3442/21 gegen den mit Bescheid des Antragsgegners vom 15. Dezember 2021 verfügten Widerruf der Fahrschulerlaubnis und der Aufforderung, den Fahrschulerlaubnisbescheid sowie die Fahrschulerlaubnisurkunde und sämtliche Zweigstellenerlaubnisurkunden unverzüglich nach Zustellung der Verfügung abzugeben oder durch eingeschriebenen Brief an den Antragsgegner zu übersenden, wird wiederhergestellt und bezüglich der Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet.
    1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

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