Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-12-07, 9 K 1008/20

9 K 1008/20Verwaltungsgericht07.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 9 K 1008/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-07

Aktenzeichen: 9 K 1008/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:1207.9K1008.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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