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5 K 583/21•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-11-03, 5 K 583/21
5 K 583/21Verwaltungsgericht03.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-03
Aktenzeichen: 5 K 583/21
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:1103.5K583.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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