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6 K 8753/17.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-09-27, 6 K 8753/17.A
6 K 8753/17.AVerwaltungsgericht27.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-27
Aktenzeichen: 6 K 8753/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0927.6K8753.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1., 3., 4., 5. und 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Oktober 2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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