Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-03-05, 13 K 6587/17.A

13 K 6587/17.AVerwaltungsgericht05.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 13 K 6587/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-05

Aktenzeichen: 13 K 6587/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0305.13K6587.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3 und 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Juni 2017 verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz nach § 4 AsylG zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Dritteln.

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