Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-03-04, 5 K 764/20.A

5 K 764/20.AVerwaltungsgericht04.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 5 K 764/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-04

Aktenzeichen: 5 K 764/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0304.5K764.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5. März 2020 – betreffend die Klägerin zu 1) und den Kläger zu 2) - , vom 14. Oktober 2020 – betreffend den Kläger zu 4) - und vom 16. Oktober 2020 – betreffend die Klägerin zu 3) - verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt die Beklagte.

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