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4 L 911/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-03-04, 4 L 911/20
4 L 911/20Verwaltungsgericht04.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-04
Aktenzeichen: 4 L 911/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0304.4L911.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
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