Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-03-04, 4 L 911/20

4 L 911/20Verwaltungsgericht04.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 4 L 911/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-04

Aktenzeichen: 4 L 911/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0304.4L911.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

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