Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-02-23, 4 K 7832/17

4 K 7832/17Verwaltungsgericht23.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 4 K 7832/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-23

Aktenzeichen: 4 K 7832/17

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0223.4K7832.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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