Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-02-12, 6 L 29/21

6 L 29/21Verwaltungsgericht12.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 6 L 29/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-12

Aktenzeichen: 6 L 29/21

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0212.6L29.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

  • Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

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