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6 L 29/21•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2021-02-12, 6 L 29/21
6 L 29/21Verwaltungsgericht12.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-12
Aktenzeichen: 6 L 29/21
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2021:0212.6L29.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
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