Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-09-16, 2 K 9964/17

2 K 9964/17Verwaltungsgericht16.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 2 K 9964/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: 2 K 9964/17

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0916.2K9964.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Zurruhesetzungsverfügung der Beklagten vom 21. November 2017

wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte

darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

in Höhe von 110 vom Hundert des beizutreibenden Betrages ab-

wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

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