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12 K 5337/18•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-09-04, 12 K 5337/18
12 K 5337/18Verwaltungsgericht04.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 12 K 5337/18
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0904.12K5337.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid der Bezirksregierung C. vom 28. November 2018 wird aufgehoben, soweit hierin eine über die Erklärung der Klägerin (400.000 m³) hinausgehende Jahresschmutzwassermenge (1.347.124 m³) festgelegt wird.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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