Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-08-07, 7 K 2524/18

7 K 2524/18Verwaltungsgericht07.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 7 K 2524/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-07

Aktenzeichen: 7 K 2524/18

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0807.7K2524.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Bescheide der Beklagten vom 18. Januar 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Mai 2018 werden aufgehoben, soweit ein Ausbaubeitrag von mehr als 9.551,02 € für das Flurstück 244 und 1.689,80 € für das Flurstück 243 festgesetzt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner 62 % und die Beklagte trägt 38 % der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.