Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-07-22, 1 L 485/20

1 L 485/20Verwaltungsgericht22.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 1 L 485/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-22

Aktenzeichen: 1 L 485/20

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0722.1L485.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Beiladung wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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