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8 K 7392/17•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-05-18, 8 K 7392/17
8 K 7392/17Verwaltungsgericht18.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-18
Aktenzeichen: 8 K 7392/17
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0518.8K7392.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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