Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-05-06, 12 K 2076/17.A

12 K 2076/17.AVerwaltungsgericht06.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 12 K 2076/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-06

Aktenzeichen: 12 K 2076/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0506.12K2076.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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