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4 K 2842/19•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-04-28, 4 K 2842/19
4 K 2842/19Verwaltungsgericht28.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-28
Aktenzeichen: 4 K 2842/19
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0428.4K2842.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 9. Juli 2019 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 28. März 2018 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 80 % und die Beigeladene zu 1. zu 20 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig und von ihr zu tragen. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen der Beklagte und die Beigeladene zu 1. jeweils selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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