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5 L 29/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-04-22, 5 L 29/20
5 L 29/20Verwaltungsgericht22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 5 L 29/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0422.5L29.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 44.422,17 € festgesetzt.
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