Verwaltungsgericht Arnsberg, 2020-02-21, 12 K 2479/17.A

12 K 2479/17.AVerwaltungsgericht21.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Arnsberg — 12 K 2479/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-21

Aktenzeichen: 12 K 2479/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGAR:2020:0221.12K2479.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zu ein Viertel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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