Verwaltungsgericht Aachen, 2025-11-12, 2 K 713/25

2 K 713/25Verwaltungsgericht12.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 2 K 713/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-12

Aktenzeichen: 2 K 713/25

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:1112.2K713.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII; § 48 SGB X

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 14.05.2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.02.2025 wird aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.