Verwaltungsgericht Aachen, 2025-11-11, 10 K 2272/23

10 K 2272/23Verwaltungsgericht11.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 2272/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-11

Aktenzeichen: 10 K 2272/23

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:1111.10K2272.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 1 StrWG NRW; § 2 StrWG NRW; § 6 StrWG NRW; §§ 9, 9a StrWG NRW; § 11 Abs. 5 StrWG NRW; § 44 Abs. 4, 6 StrWG NRW; Art. 14 GG; § 126 BauGB; § 5 Abs. 6 StVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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