Verwaltungsgericht Aachen, 2025-09-01, 1 K 2073/24

1 K 2073/24Verwaltungsgericht01.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 2073/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-01

Aktenzeichen: 1 K 2073/24

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0901.1K2073.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: EZulV § 11; BBesG § 12

Tenor

Der Rückforderungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 21. November 2023 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. August 2024 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.