Verwaltungsgericht Aachen, 2025-07-10, 9 L 549/25.A

9 L 549/25.AVerwaltungsgericht10.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 9 L 549/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-10

Aktenzeichen: 9 L 549/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0710.9L549.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: ASYLG § 34a; ASYLG § 29

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
    1. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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