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5 K 305/24.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2025-04-28, 5 K 305/24.A
5 K 305/24.AVerwaltungsgericht28.04.2025
Asyl/Pakistan
Entscheidungsdatum: 2025-04-28
Aktenzeichen: 5 K 305/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0428.5K305.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: AsylG § 3; AsylG § 4
Asyl/Pakistan
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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