Verwaltungsgericht Aachen, 2025-03-31, 5 K 1496/24

5 K 1496/24Verwaltungsgericht31.03.2025

Regest

Ermessensfehlerhafte Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1496/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-31

Aktenzeichen: 5 K 1496/24

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0331.5K1496.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: GebG NRW § 9; GG Art 3

Leitsätze

Ermessensfehlerhafte Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung

Tenor

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 25. Juni 2024 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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