Verwaltungsgericht Aachen, 2025-02-26, 1 K 1304/23

1 K 1304/23Verwaltungsgericht26.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 1304/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-26

Aktenzeichen: 1 K 1304/23

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0226.1K1304.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, über die Bewerbung des Klägers um Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Klägervor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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