Verwaltungsgericht Aachen, 2024-10-01, 2 L 769/24

2 L 769/24Verwaltungsgericht01.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 2 L 769/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-01

Aktenzeichen: 2 L 769/24

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:1001.2L769.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für den Zeitraum bis zum 15. März 2025 seine Bereitschaft zur Mitwirkung als Umgangsbegleiter an begleiteten Umgangskontakten des Antragstellers mit seiner Tochter A. T., geboren am 11. April 2021, gegenüber dem Amtsgericht - Familiengericht - G. im dort anhängigen Verfahren zu erklären.
    1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens

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