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8 K 1352/24•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-09-30, 8 K 1352/24
8 K 1352/24Verwaltungsgericht30.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 8 K 1352/24
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0930.8K1352.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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