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10 K 491/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-09-17, 10 K 491/23
10 K 491/23Verwaltungsgericht17.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-17
Aktenzeichen: 10 K 491/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0917.10K491.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: GG Art 3 Abs 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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