Verwaltungsgericht Aachen, 2024-06-18, 8 L 269/24

8 L 269/24Verwaltungsgericht18.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 8 L 269/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-18

Aktenzeichen: 8 L 269/24

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0618.8L269.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs 5; UkraineAufenthÜV § 2 Abs 5; AufenthG § 24 Abs 1; AufenthG § 23 Abs 1; AufenthG § 23 Abs 2; Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382; RL 2001/55/EG Art 5 Abs 3; RL 2002/55/EG Art 7 Abs 1

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

wird abgelehnt.

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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