Verwaltungsgericht Aachen, 2024-05-31, 10 L 356/24

10 L 356/24Verwaltungsgericht31.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 10 L 356/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-31

Aktenzeichen: 10 L 356/24

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0531.10L356.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: VwGO § 123; KapVO NRW

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

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