Verwaltungsgericht Aachen, 2024-04-03, 6 K 2297/23

6 K 2297/23Verwaltungsgericht03.04.2024

Regest

Der (dauerhafte) Einsatz von sog. (frei verkäuflichen) Antibell-Halsbändern ist tierschutzwidrig und kann daher untersagt werden. Werden Jagdhunde in einem Zwinger gehalten, kann angeordnet werden, dass dies zweimal täglich jür je eine Stunde außerhalb der Haltungseinrichtung ausgeführt werden.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 6 K 2297/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-03

Aktenzeichen: 6 K 2297/23

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0403.6K2297.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: TierSchG § 16a Abs. 1 S. 1; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 1; TierSchG § 2; TierSchHuV § 2

Leitsätze

Der (dauerhafte) Einsatz von sog. (frei verkäuflichen) Antibell-Halsbändern ist tierschutzwidrig und kann daher untersagt werden.

Werden Jagdhunde in einem Zwinger gehalten, kann angeordnet werden, dass dies zweimal täglich jür je eine Stunde außerhalb der Haltungseinrichtung ausgeführt werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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