Verwaltungsgericht Aachen, 2024-03-21, 4 K 2565/23.A

4 K 2565/23.AVerwaltungsgericht21.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 4 K 2565/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: 4 K 2565/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0321.4K2565.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. November 2023 (Gesch.-Z.: N01‑423 und N01-1-423) werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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