Verwaltungsgericht Aachen, 2024-03-18, 1 K 1117/22

1 K 1117/22Verwaltungsgericht18.03.2024

Regest

Die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten, der Ende 2021 dem Befehl nicht folgte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, war rechtmäßig.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 1117/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-18

Aktenzeichen: 1 K 1117/22

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0318.1K1117.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: SG § 55 Abs 5

Leitsätze

Die fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten, der Ende 2021 dem Befehl nicht folgte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, war rechtmäßig.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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