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10 K 2878/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-03-15, 10 K 2878/22
10 K 2878/22Verwaltungsgericht15.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-15
Aktenzeichen: 10 K 2878/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0315.10K2878.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: GewO, § 35 Abs 1 S 1 und 2, Abs 7a
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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