Verwaltungsgericht Aachen, 2024-02-19, 7 K 708/23

7 K 708/23Verwaltungsgericht19.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 708/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-19

Aktenzeichen: 7 K 708/23

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0219.7K708.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung A. vom 10. März 2023 (Aktenzeichen XXXXX-00000) wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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