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7 K 599/23•Verwaltungsgericht Aachen, 2024-02-19, 7 K 599/23
7 K 599/23Verwaltungsgericht19.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-19
Aktenzeichen: 7 K 599/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0219.7K599.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung vom 10. März 2023 wird aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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