Verwaltungsgericht Aachen, 2023-12-21, 7 K 346/21

7 K 346/21Verwaltungsgericht21.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 346/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-21

Aktenzeichen: 7 K 346/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1221.7K346.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: VwVfG NRW § 49

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung vom 20.01.2021 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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