Verwaltungsgericht Aachen, 2023-10-24, 2 K 312/22

2 K 312/22Verwaltungsgericht24.10.2023

Regest

Die Absenkung des Blindengelds ab dem 60. Lebensjahr des Leistungsbrechtigten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 GHBG verstößt nicht gegen den Gleicheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 2 K 312/22 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-24

Aktenzeichen: 2 K 312/22

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1024.2K312.22.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: SGB X § 48; GHBG § 2 Abs 1 Satz 1; GHBG § 2 Abs. 1 Satz 2; GHBG § 2 Abs. 1 Satz 3; SGB XII § 72 Abs 2; GG Art 3 Abs 1

Leitsätze

Die Absenkung des Blindengelds ab dem 60. Lebensjahr des Leistungsbrechtigten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 GHBG verstößt nicht gegen den Gleicheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen

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