Verwaltungsgericht Aachen, 2023-10-24, 1 L 679/23

1 L 679/23Verwaltungsgericht24.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 L 679/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-24

Aktenzeichen: 1 L 679/23

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1024.1L679.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; HG NRW 2004 § 46

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

  1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe „bis 22.000,- Euro“ festgesetzt

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