Verwaltungsgericht Aachen, 2023-04-03, 8 L 847/22

8 L 847/22Verwaltungsgericht03.04.2023

Regest

Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG und einer unterstellten assoziationsrechtlichen Stellung nach Art. 7 ARB 1/80 bei wiederholter Einreise in die Türkei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 8 L 847/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-03

Aktenzeichen: 8 L 847/22

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0403.8L847.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7; AufenthG § 51 Abs. 2; AufenthG § 59 Abs. 3 Satz 1; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 1; GG Art. 6 Abs. 1; Richtlinie 2008/115/EG Art. 5 Buchst. b)

Leitsätze

Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG und einer unterstellten assoziationsrechtlichen Stellung nach Art. 7 ARB 1/80 bei wiederholter Einreise in die Türkei

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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