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10 K 2881/19•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-03-28, 10 K 2881/19
10 K 2881/19Verwaltungsgericht28.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-28
Aktenzeichen: 10 K 2881/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0328.10K2881.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: VwGO § 68; SGB 9 § 212; PBefG § 55 Satz 1; PBefG § 13 Abs 5
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet
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