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7 K 2018/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2023-02-24, 7 K 2018/18
7 K 2018/18Verwaltungsgericht24.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 7 K 2018/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0224.7K2018.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Bescheide der Bezirksregierung Arnsberg vom 17. Mai 2018 – Aktenzeichen 000 – betreffend die Beigeladene zu 1. sowie die Beigeladenen zu 2. – 5. werden aufgehoben
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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